
Mobil sein ist kein Luxus
Zuschüsse und Förderungen für Ihren Treppenlift von WEIGL
Grundsätzlich ist die Anschaffung eines Treppenlifts privat zu finanzieren. Dennoch gibt es einige Institutionen in den Ländern und im Bund, die den Erwerb eines Treppenlifts fördern.
Barrierefreies Wohnen mit einem Treppenlift von WEIGL bedeutet Lebensqualität durch Selbstständigkeit. Gerade für ältere Menschen oder Personen mit körperlichen Einschränkungen ist ein Treppenlift die Voraussetzung um in dem gewohnten Zuhause bleiben zu können. Diesen Vorteil der Selbstständigkeit unterstützen inzwischen viele Länder und auch Pflegeversicherungen. Nachfolgend informieren wir Sie, wie und welche finanziellen Zuschüsse und Förderungen regional und bundesweit gewährt werden.

Welche Förderungen gibt es und was muss ich beachten?
Zuschüsse oder Förderungen - außer vom Bund - sind immer abhängig vom jeweiligen Bundesland, in dem Sie wohnen.
Die Höhe der Förderungen und die Voraussetzungen sind daher verschieden. Auch können die diversen Anlaufstellen für die Beantragung eines Zuschusses in den einzelnen Bundesländer verschieden sein. Ein Antrag auf finanzielle Unterstützung lohnt sich aber in vielen Fällen, denn damit sparen Sie beim Kauf Ihres Treppenlifts bares Geld. Unsere Kundenberater informieren Sie gerne über die jeweiligen Richtlinien in Ihrem Bundesland.
Pflegekosten-Zuschuss
Unter dem Pflegekosten-Zuschuss versteht man die finanzielle Hilfe für Umbaumaßnahmen für barrierefreies Wohnen. Beantragt werden können die Zuschüsse bei der jeweiligen Pflegeversicherung bzw. Krankenkasse. Als Voraussetzung für eine Antragsstellung muss jedoch die Einstufung in einen der 5 Pflegegrade vorliegen.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Pflegegrads und kann bis zu € 4.000.- betragen. Bis zu 4 Bewohner können ihre Zuschüsse „zusammenlegen“, eine Gesamtförderung von € 16.000,– ist dann möglich.
Voraussetzung für den Erhalt bzw. Antrag eines Pflegekosten-Zuschusses bei einer Pflegeversicherung, ist das Vorliegen eines Pflegegrades. Sollte noch keine Einstufung für eine Pflegeleistung vorhanden sein, muß zuerst ein Antrag für die Pflegeleistung bei der Versicherung gestellt werden.
Investitionszuschuss für Barrierereduzierung
KfW-Zuschuss
Seit 2014 werden von der KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Modernisierungsmaßnahmen für Wohneigentum, mit denen Sie Barrieren reduzieren und Ihren Wohnkomfort erhöhen, mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455) gefördert.
Die wichtigsten Informationen über die Höhe der Förderung und was noch zu beachten ist:
- bis 6.250 Euro Zuschuss je Wohnung für Maßnahmen zur Barrierereduzierung
- für alle, die Ihr Eigenheim umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen
- Zuschuss im KfW-Zuschussportal beantragen und anschließend mit den Arbeiten starten
- sofort Zuschusshöhe erfahren
- Die Arbeiten zur Barrierereduzierung müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
Mehr Informationen über die aktuellen Förderhöhen, Infos und Antragsformulare:
Kredit für "Altersgerechtes Umbauen"
KfW-Darlehen
Im Rahmen des Programms „159 – Altersgerecht Umbauen“ fördert die KFW mit zinsgünstigen, langfristigen Krediten bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand wie z.B. mit dem Einbau eines Treppenlifts reduziert sowie der Wohnkomfort und die Sicherheit erhöht werden. Damit wird älteren Menschen, Menschen mit Behinderung oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern ein möglichst langer Verbleib in der gewohnten Umgebung ermöglicht.
Die wichtigsten Infos über Kredit- und Zinshöhe.
- ab 0,78 % effektiver Jahreszins
- bis 50.000 Euro Kredit je Wohnung, unabhängig von Ihrem Alter
- für alle, die barrierereduzierend und einbruchsichernd umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen
Alle aktuellen Informationen über as KfW-Darlehen für "Altersgerechtes Umbauen" finden Sie unter:
Alles über das Finanzierungsangebot "Altersgerecht umbauen / 159
Zuschüsse anderer Leistungsträger
- die Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten
- die gegnerische Haftpflichtversicherung bei Fremdverschulden
- die Hauptfürsorgestelle, der Landeswohlfahrtsverband
- der Verband der Kriegsversehrten
Regionale Förderungen
Derzeit werden in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein sowie in Hannover und in der Stadt Mannheim regionale Förderungen gewährt. Unsere Fachberater informieren Sie gerne über die Fördermöglichkeiten in Ihrer Region.
Steuerliche Absetzbarkeit
Den Einbau des Treppenlifts steuerlich geltend machen
Die Kosten für die Anschaffung eines Treppenliftes können Sie grundsätzlich unter dem Punkt "Außergewöhnliche Belastung" mit Ihrer jährlichen Steuererklärung einreichen. Als „Außergewöhnliche Belastung“ gelten unter anderem auch alle Ausgaben für Medikamente, Fahrt – und Arztkosten die ein zumutbares Maß überschreiten.
Die Steuerersparnis richtet sich individuell nach Ihrem persönlichen Einkommens- und Familienverhältnissen. Eine steuerliche Absetzbarkeit ist auch dann möglich, wenn ein Zuschuss der Pflegeversicherung bewilligt wurde.
Nutzen Sie die kompetente Beratung unserer Experten, kostenlos und unverbindlich
Vom ersten Gespräch an bis zur Montage bleibt unser Berater Ihr verlässlicher Partner rund um alle Treppenliftfragen. Auch bei der wesentlichen Frage zur Finanzierung Ihres Treppenlifts stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Denn, nur wenn die Kunden zufrieden sind, sind wir es auch.
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne. Informieren Sie sich kostenlos.
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